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Rechtsformen

Arbeitgeber kann eine natürliche Person sein ("Einzelkaufmann") oder eine juristische Person des privaten Rechts (Aktiengesellschaft, GmbH, rechtsfähiger Verein) oder des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Kirchen), kann aber ebenso aber auch ein nicht rechtsfähiger Personenverband wie der nicht rechtsfähige Verein, die BGB-Gesellschaft (Rechtsanwaltskanzlei), die OHG und KG sein. Siehe auch: Gesellschaftsformen.



Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Der selbständige Schreiner, der keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist zwar Unternehmer, aber kein Arbeitgeber. Sie fallen aber nicht zusammen. Dabei sind dort die Begriffe Unternehmer und Arbeitgeber deckungsgleich und bezeichnen lediglich unterschiedliche Rechtsbeziehungen, Funktionen und Tätigkeiten derselben Person.Im Betriebsverfassungsgesetz wird der Arbeitgeberbegriff in zweifacher Weise gebraucht: Zum einen ist der Arbeitgeber Vertragspartner des Arbeitnehmers und zum anderen ist er Organ der Betriebsverfassung. Der pflegebedürftige Rentner, der eine Betreuerin beschäftigt, ist Arbeitgeber, nicht notwendigerweise auch Unternehmer.



Begriffskritik

Schließlich sind Unternehmen sowie private Haushalte, die Tätigkeiten und Dienstleistungen entgeltlich in Anspruch nehmen Nachfrager und nicht Anbieter menschlicher Arbeitskraft.Die juristischen Begriffe Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, streng logisch betrachtet, falsch herum definiert.

Vor allem Menschen, die den Kapitalismus kritisieren, bewerten diese Begriffsverwechselung als nicht zufällig. Die Unternehmen geben also praktisch keine Arbeit, sondern faktisch Aufträge an ihre Mitarbeiter weiter, die ihrerseits erst aufgrund der Verrichtung dieser aufgetragen Arbeit entlohnt werden.„Arbeit-Geber“ sind genau genommen immer diejenigen, welche die Arbeit verrichten. Sie „geben Arbeit“ und lassen sich dafür bezahlen. Die Auftraggeber indessen „nehmen Arbeit“ in Anspruch und geben im Gegenzug Geld dafür aus. Das theoretisch-ökonomische Verhältnis "Arbeitgeber –Arbeitnehmer" ist also, entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch, in umgekehrter Weise wechselseitig.




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Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht: Index Reisen