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Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden. Diese allgemeine Form der Arbeitnehmerweiterbildung ist bundesgesetzlich nicht geregelt. Allerdings gibt es in vielen Bundesländern Landesgesetze, die dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub einräumen. In der Regel gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. Derzeit nehmen nur etwa 1,5 bis 2 Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch wahr. Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Zurück zu Bildungsurlaub 1 Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht: Index Reisen | |||