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Arten

Es lassen sich folgende Arten der Tarifverträge unterscheiden:.

  • Manteltarifvertrag
  • Rahmentarifvertrag
  • Lohn- und Gehaltstarifvertrag
  • Flächentarifvertrag
  • Spartentarifvertrag
  • Firmentarifvertrag

Der Flächentarifvertrag gilt wie der Name schon sagt für ein Regional begrenztes Gebiet und der Firmentarifvertrag gilt für eine einzelne Firma oder ein einzelnes unternehmen. Die Vergütungstarifverträge (Entgelt-, Lohn- und Gehaltstarifverträgen) regeln die zu leistenden Vergütungen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer.In Manteltarifverträgen werden grundlegende Fragen, nämlich allgemeine Arbeitsbedingungen wie urlaub und Arbeitszeiten geregelt. Im Rahmentarifvertrag wird eine Eingruppierung der Arbeitnehmer in Lohn- und GehaltsGruppen vorgenommen.




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